Spenden
Wenn Sie etwas spenden wollen, können Sie dies über uns tun oder für einen Aufgabenbereich unserer Kirchengemeinde spenden.
Die Evangelische Kirchenpflege Schönaich kann Spenden für andere kirchliche Organisationen oder Missionswerke annehmen und an diese weiterleiten. Unten finden Sie eine Liste von Organisationen, an die wir immer wieder Spenden weiterleiten.
Wenn Sie an die Evangelische Kirchengemeinde Schönaich spenden wollen, können Sie dies über folgendes Konto tun:
Vereinigte Volksbank AG Kto: 600 576 000, BLZ: 603 900 00 IBAN: DE 37603900000600576000 BIC: GENODES1BBV |
Kreissparkasse Böblingen Kto: 14 278, BLZ: 603 501 30 IBAN: DE 18603501300000014278 BIC: BBKRDE6B |
Bitte geben Sie den Spendenzweck an. Wenn Sie keinen Spendenzweck nennen, fließt ihre Spende der allgemeinen Gemeindearbeit zu. Aus diesem Fonds werden jeweils diejenigen Aufgaben der Kirchengemeinde finanziert, die für die es keine andere Finanzierungsquelle gibt.
Spenden für eigene Aufgaben erbitten wir unter anderem für:
Gemeindehausrenovierung
Das Gemeindehaus bei der Kirche muss in einem zweiten Bauabschnitt für über 585.000 € energetisch saniert werden und den neuen Brandschutzbestimmungen angepasst werden. Es fehlen derzeit noch ca. 90.000 €,
Förderverein evangelische Jugend Schönaich
Der Förderverein finanziert 75 % der Personalstelle des Jugendreferenten in unserer Kirchengemeinde.
Generalsanierung der Orgel
In absehbarer Zeit steht die alle 20 – 30 Jahre notwendige Generalsanierung der Orgel mit Kosten von ca. 30.000,- € an.
Neue Kirchentüren
Die Kirchentüren sind in die Jahre gekommen. Sie schließen zum Teil nicht mehr richtig und sind zum Teil angerostet. Mittelfristig müssen die Türen in den nächsten Jahren ersetzt werden.
Kirchenmusik und Chöre unserer Gemeinde
Mit Spenden für einen bestimmten Chor und ein bestimmtes Konzert helfen sie uns kirchenmusikalische Aktivitäten zu fördern, z.B. durch den Kauf von Noten, durch die Bezahlung von Fortbildungen oder durch die Finanzierung von Honoraren für Solisten.
Spendenbescheinigungen
Gerne stellen wir Ihnen eine Spendenbescheinigung aus. Wenn Sie eine Spende durch Überweisung an die Kirchengemeinde tätigen, reicht bei Spenden bis zu 100,- € zur Vorlage beim Finanzamt der Durchschlag Ihrer Überweisung aus.
Bei Barspenden stellen wir Ihnen automatisch über jeden Betrag eine Spendenbescheinigung aus.
Wenn Sie für die Kirchengemeinde eine Dienstleistung erbringen oder eine Sachspende machen, können Spendenbescheinigungen nur gegen Rechnung für die jeweilige Dienstleistung oder Sachspende ausgestellt werden.